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   FG Rheinland-Pfalz, 26.06.2002 - 1 K 2163/00   

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https://dejure.org/2002,11697
FG Rheinland-Pfalz, 26.06.2002 - 1 K 2163/00 (https://dejure.org/2002,11697)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.06.2002 - 1 K 2163/00 (https://dejure.org/2002,11697)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - 1 K 2163/00 (https://dejure.org/2002,11697)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Refinanzierung von Schuldzinsen aus einem der GmbH überlassenen Darlehen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Refinanzierung von Schuldzinsen aus einem der GmbH überlassenen Darlehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1374
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.07.2000 - VIII R 35/99

    Zinseinnahmen GesellschafterDarlehen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.06.2002 - 1 K 2163/00
    Insoweit kann aber ein Abzug von Werbungskosten bei den Einkünften des Klägers aus seiner GmbH-Beteiligung nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG in Betracht kommen (BFH-Urteil vom 25. Juli 2000 VIII R 35/99, BStBl II 2001, 698 ).

    Das Abzugsverbot greift nicht ein, wenn das Darlehen einem Fremdvergleich standhält und auch von einem Gesellschafter, der den übrigen Gesellschaftern der GmbH fern steht, zu den gleichen Konditionen bewilligt worden wäre (vgl. BFH-Urt. VIII R 35/99 a. a. O.).

  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.06.2002 - 1 K 2163/00
    Nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. Oktober 1987 ( GrS 2/86 BStBl II 1988, 348 ) kann die zinslose Überlassung von Darlehen durch Gesellschafter an ihre Kapitalgesellschaft, wenn sich die Beteiligung im Privatvermögen des Gesellschafters befindet, zu Werbungskosten bei den Einkünften der Gesellschaft aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG führen.
  • BFH, 17.12.1996 - VIII R 39/95

    Geltendmachung der gesamten in einem Jahr für ein Refinanzierungsdarlehen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.06.2002 - 1 K 2163/00
    Das gilt auch für Zinsen aus Refinanzierungsdarlehen (BFH-Urteil vom 17. Dezember 1996 VIII R 39/95, BFH/NV 1997, 644).
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